Wir bieten einen verkürzten Erwerb der Fachkunde in Verhaltenstherapie für approbierte PsychotherapeutInnen. Mit dem Fachkundenachweis können Sie mit privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften etc. abrechnen und erfüllen die Voraussetzungen für einen ´Kassensitz` für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. |
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| Das Format |
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Theoriecurriculum mit Wahlfreiheiten für inhaltliche Schwerpunkte im Umfang von bis zu 280 Stunden |
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mindestens 5 Fälle mit mindestens 250 Behandlungsstunden in VT unter Supervision |
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| Das Konzept |
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Die hier dargestellte Weiterbildung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Psychotherapeutengesetzes, insbesondere des § 12 (Übergangsvorschriften). Sie können an der BFA die Fachkunde VT auch als Ihre zweite Fachkunde erwerben. Dafür gelten jedoch die Bestimmungen des SGB V. |
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Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung von Leistungen für den Fachkundenachweis, die Sie schon vor dieser Weiterbildung erbracht haben. |
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Ihre Berufserfahrung ermöglicht eine methodenintegrierte und praxisnahe Zusammenstellung der Seminare. Wir vermitteln Verhaltenstherapie im Kontext des aktuellen Standes der Psychotherapieforschung, bei der die Wirkfaktoren, insbesondere die therapeutische Beziehung, im Vordergrund stehen. Damit finden die psychodynamischen Verfahren ebenso Eingang in die Lehrinhalte wie die in der humanistischen Tradition stehenden Ansätze (u.a. wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie). |
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Ihre Vorbereitung auf die vertragspsychotherapeutische Tätigkeit beinhaltet den sicheren Umgang mit den Störungsbildern, die im ambulanten Setting behandelt werden. Darüberhinaus machen wir Sie mit den Rahmenbedingungen vertraut: die Antragstellung, das Gutachterverfahren, Dokumentation und Organisation. |
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Die von Ihnen gebuchten Seminare können - je nach persönlichem Schwerpunkt - die Voraussetzungen für die Abrechnungsgenehmigung von Behandlungen im Gruppensetting abdecken, für die Ihnen somit keine zusätzlichen Kosten entstehen. |
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Unsere Dozentinnen und Dozenten sind in der Regel selbst in ´freier` Praxis tätig, ein kollegialer Stil bei der Wissensvermittlung auf dem Boden der gemeinsamen Identität unseres Berufsstandes ist uns wichtig. |
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Die im Rahmen dieser Weiterbildung zu erbringenden Behandlungsstunden können Sie wahlweise in der Zentralambulanz der BFA oder auch in einer Praxis in Ihrer Nähe durchführen. Dies beinhaltet Berliner Bezirke aber auch Standorte in den neuen Bundesländern. |
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Für diese Behandlungsstunden erhalten Sie bis zu einem Umfang von maximal 800 Stunden eine Vergütung und können damit in der Verrechnung von Gebühren und Einnahmen einen Überschuss erzielen (siehe Kosten). |
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Mit dem Abschluss der Weiterbildung legen Sie keine Prüfung ab, sondern erhalten von uns ein Zertifikat, mit dem Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung den Eintrag ins Arztregister beantragen können. |
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| Die Details |
Für die Fachkunde VT benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Modulen den Nachweis von verhaltenstherapeutischen Behandlungen, die Sie in einer der beiden folgenden Varianten belegen / erwerben können. |
| Variante 1: |
30 verhaltenstherapeutische Behandlungen im Spektrum von Kurzzeitinterventionen bis hin zu Langzeitbehandlungen, die Sie innerhalb dieser Weiterbildung erbringen können und die bis zur Grenze von 800 Stunden von uns vergütet werden. |
| Variante 2: |
Im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit bisher geleistete Behandlungsstunden in Verhaltenstherapie in einem Umfang von mindestens 2000 Stunden. Diese müssen ausführlich belegt und dokumentiert sowie vom Arbeitgeber bestätigt sein. |
| Hinweis: Für den Fall, dass Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung den Fachkundenachweis über die 2000 Stunden Berufstätigkeit oder die 30 abgeschlossenen Behandlungen aus einem Zeitraum vor Beginn der Weiterbildung an der BFA nachweisen will, übernimmt die Berliner FortbildungsAkademie für diese Leistungen keinerlei Gewähr. Der Nachweis über die Berufstätigkeit sowie über Behandlungen, die nicht über die Ambulanz der Berliner FortbildungsAkademie erbracht werden, liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des/der Teilnehmers/in. |